Part 3 Melderegisterauskunft & Löschung übermittelter Daten
Melderegisterauskunft & Löschung übermittelter Daten
Da das Thema rund um die Melderegisterauskunft recht umfangreich ist, splitten wir den Beitrag in 3 Teile. So behaltet Ihr den Überblick und könnt besser nachvollziehen, welche Schritte notwendig sind, um Euch abzusichern:
Schritt 1: Melderegisterauskunft & Auskunftssperre
Schritt 2: Melderegisterauskunft & Übermittlungssperre
Schritt 3: Melderegisterauskunft & Löschung übermittelter Daten
Melderegisterauskunft Schritt 3 – Leichtes Spiel für Hate-Raider!
In den ersten zwei Schritten haben wir Euch über die Melderegisterauskunft, die Auskunftssperre und die Übermittlungssperre informiert.
In diesem Beitrag geht es darum, die bereits übermittelten Daten bei den entsprechenden Stellen löschen zu lassen und wie diese Löschung zu erfolgen hat.
Eine kleine Warnung vorweg: Die Löschung der Daten, die bereits übermittelt wurden, ist aufwendig und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Vollständigkeit halber müssen wir darauf hinweisen, dass ohne die folgenden Schritte kein 100% Datenschutz erreicht werden kann.
Natürlich ist es am Ende Euch selbst überlassen, ob Ihr „nur” die Auskunftssperre und die Übermittlungssperre einrichten lasst. Damit habt Ihr schon eine Menge für Eure Sicherheit getan und erschwert es den Hate-Raidern deutlich, an Eure privaten Daten zu gelangen.
Für die Datenlöschung sind mehrere Schritte notwendig, die wir im Folgenden auflisten:
Schritt 1:
Bevor Daten gelöscht werden können, muss vorab geklärt sein, wohin diese übermittelt wurden. Zu diesem Zweck müsst Ihr selbst eine Übermittlungsauskunft über Eure eigenen Daten und deren Weitergabe einholen.
In Eurer Übermittlungsauskunft kann für folgende Stellen eine Rückmeldung enthalten sein:
– Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
– Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
– Parteien, Wählergruppen und anderen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
– Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk im Zuge von Alters- oder Ehejubiläen
– Adressbuchverlage
Achtet darauf, dass eindeutige Namen und/oder Adressen in der Rückmeldung gelistet sind, damit Ihr wisst, mit wem Ihr Kontakt aufnehmen müsst.
Schritt 2:
Habt Ihr die Rückmeldung vorliegen, fragt Ihr im nächsten Schritt bei jeder Stelle die von Euch gespeicherten Daten einzeln an.
Wurden beispielsweise der Kirchengemeinde XY Eure Daten übermittelt, fordert Ihr Kirchengemeinde XY auf, Euch einen Auszug der von Euch gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen. Ihr könnt zur Verdeutlichung Artikel 15 DSGVO angeben.
Einen entsprechenden Textvorschlag stellen wir gerne zur Verfügung. Ihr könnt das Schreiben jederzeit entsprechend Euren Bedürfnissen anpassen.
Formular 1 einfach rauskopieren:
Max Mustermann Datum
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Name / Anschrift Firma
Ansprechpartner etc.
Anfrage bzgl. Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
Guten Tag,
ich bitte hiermit um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO. Bitte bestätigen Sie mir, ob Sie mich betreffende personenbezogene Daten verarbeiten.
Falls dem so sein sollte, stellen Sie mir bitte im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie sämtlicher personenbezogener Daten, die Sie zu meiner Person verarbeiten, einschließlich eventueller mich betreffender pseudonymisierter Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 5 DSGVO, zur Verfügung.
Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage zu erteilen. Sie hat nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenlos zu erfolgen.
Zur Identifikation meiner Person habe ich folgende Daten beigefügt:
{Deine Daten zur Identifikation einfügen. Das sind häufig Angaben wie Dein Name, Dein Geburtsdatum, Deine Adresse, Deine E-Mail-Adresse usw.}
Sollten Sie meinem Antrag nicht innerhalb der genannten Frist nachkommen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.
Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Absender]
Schritt 3:
Auf Basis der Daten, die Ihr von den einzelnen Stellen zurückerhaltet, könnt Ihr Euch im Anschluss dann auf die Löschung genau dieser beziehen.
Wir können nicht garantieren, dass eine Aufforderung zur Löschung direkt beim ersten Versuch erfolgreich ist und nicht ggf. eine Nachfrage oder ein Widerspruch gegen die Löschung erfolgt, und Ihr Euch unter Umständen mit einer der Kontaktpersonen mehrfach auseinandersetzen müsst. Bedenkt jedoch, dass Ihr ein gesetzlich festgelegtes Recht nach Art. 17 DSGVO auf Löschung der Daten habt und dieses einfordern könnt. Wendet Euch bei Problemen, dieses Recht durchzusetzen oder einer Weigerung, Euer Anliegen zu bearbeiten, an den zuständigen Datenschutzbeauftragten Eures Bundeslandes.
Unter Umständen genügt bereits die Ankündigung, dass Ihr den Fall an den Datenschutzbeauftragten weitergeben werdet, damit die angesprochene Stelle positiv reagiert und der Aufforderung der Datenlöschung schlussendlich nachkommt.
Ihr könnt gerne den nachfolgenden Textvorschlag für die Aufforderung zur Löschung nutzen oder einen eigenen Text entwerfen.
Formular 2 einfach rauskopieren:
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterhausen
[Anschrift Unternehmen/Anbieter]
Widerruf der Einwilligung (Art. 7, Abs. 3 DSGVO) & Löschung meiner personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO)
Kennziffer (z. B. Mitgliedsnummer, die die Zuordnung ermöglicht, falls vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe mit diesem Schreiben meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Ich fordere Sie darüber hinaus auf, die von Ihnen zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und mir anschließend die Löschung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen, zu bestätigen.
Einer zukünftigen Übermittlung meiner Daten habe ich per Übermittlungssperre bei der zuständigen Meldebehörde bereits widersprochen.
Sollten Gründe gegen die Löschung meiner personenbezogenen Daten sprechen, bitte ich um Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage ebenfalls innerhalb der nächsten 4 Wochen.
Sollten Sie meiner Aufforderung in dem oben genannten Zeitraum nicht nachkommen, werde ich mich mit diesem Anliegen an den zuständigen Datenschutzbeauftragten unverzüglich nach Ablauf der Frist wenden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Absender]
Nach Abschluss dieser Schritte sollten sämtliche persönlichen Daten von Euch gelöscht und eine Abfrage durch Dritte über diese Wege nicht mehr möglich sein.