Impressumspflicht

Impressumspflicht

Impressumspflicht

Viele von Euch werden bereits von der Impressumspflicht gehört und vermutlich folgende Fragen gestellt haben:

Bin ich als Streamer verpflichtet, ein Impressum einzustellen?
Gibt es spezielle Anforderungen?
Wie schütze ich meine Adressdaten auf Twitch?
Wo und wie stelle ich mein Impressum ein?

Beachtet bitte, dass wir ausschließlich auf die Impressumspflicht für Euch als Streamer eingehen. Unternehmen haben zusätzlich noch andere Auflagen zu erfüllen.

Bin ich als Streamer überhaupt impressumspflichtig?

Die klare Antwort lautet: JA!

Als Streamer auf einer Plattform, die mit einem Auszahlungssystem arbeitet, seid Ihr automatisch verpflichtet, ein Impressum zu erstellen, selbst wenn bislang keine Einnahmen generiert werden konnten. Laut Gesetzgeber reicht schon die Möglichkeit aus, Geld verdienen zu können. Auch wenn man keinen Affiliate-Status auf Twitch hat. Es reicht schon ein Donation-Panel.

 

Welche Angaben muss das Impressum enthalten?

  • Vor- und Nachname bei Privatpersonen
  • Eine komplette Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach reicht in diesem Fall nicht aus.
  • Eine Möglichkeit, Euch schnell erreichen zu können. Dies kann durch die Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sichergestellt werden. Wir empfehlen ganz klar nur die Angabe der Mailadresse.

Wie kann ich meine Privatadresse schützen?

Impressums-Dienstleister, die Deine private Adresse und Dein Pseudonym schützen, indem diese Dir eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung stellen. Ein sehr wichtiger und sinnvoller Service für jeden Livestreamer.

Wo und wie stelle ich das Impressum ein?

Die Angabe des Impressums kann in Euren Twitch-Panels erfolgen oder mit einer Verlinkung zu einer externen Seite führen. Wichtig ist, dass das Impressum/die Verlinkung gut sichtbar, eindeutig identifizierbar und innerhalb von 2 Klicks erreichbar sein muss.

 

Was passiert, wenn ich kein Impressum einstelle?

Kommt man der gesetzlich festgelegten Impressumspflicht nicht nach, muss unter anderem mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Text einige Fragen beantworten konnten. Habt ihr Anmerkungen oder wollt noch mehr Details zu diesem Thema in Erfahrung bringen? Dann meldet Euch gerne bei uns.

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